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\noindent\begin{minipage}{0.6\textwidth}
{\fontsize{22.5}{25}\selectfont {\UniversCondensed Aufgabenbeschreibung}}\\
Campusreferat Verleih
\end{minipage}
\hfill
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\end{minipage}
\section{Aufgabenbeschreibung Verleih}
\subsection{Allgemeines}
Das Amt wurde durch weiterführende Unklarheiten und bestehende Problematiken in Sachen „was darf wann wie an wen und wofür verliehen werden“ eingeführt.
Grundlegend kann der Verleih durch jedes Campus-AStA-Mitglied unter Berücksichtigung der Regelungen durchgeführt werden. Die referierende Person übernimmt hierbei jedoch eine beaufsichtigende Stellung.
\subsection{Zuständigkeiten}
Das Campus-Referat Verleih ist zur Kontrolle und Prüfung sämtlicher Verleih-Formalitäten und Verleih-Vorgänge zuständig.
\subsection{Pflichten}
\begin{itemize}
\item Regelmäßig offene Verleih Formulare und Ausleihen überprüfen und bei Bedarf Kontakt zum Entleiher aufnehmen.
\item Wenn Verleih-Gut Schaden nimmt, eine Reparatur oder Ersatz organisieren.
\item Einmal pro Semester Verleih-Formulare und Verleih-Bedingungen bzw. Vorlagen auf sachliche Richtigkeit überprüfen.
\item Überprüfen, dass der Geldbetrag in der Kautionskasse mit offenen Ausleihen übereinstimmt.
\item Bei Nachfragen bezüglich Verleih seitens der Campus-AStA-Mitglieder die Sachverhalte klären.
\end{itemize}
\subsection{Rechte}
Grundsätzlich kann und darf jedes Campus AStA Mitglied Verleih-Gut ausleihen, mit Ausnahme des AStA-Technikbestands, dieser darf nur von AStA-Technik Mitgliedern oder nach ausdrücklicher Anweisung dieser verliehen werden.
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